Wer in der Schweiz oder in der EU Maschinen inverkehr bringt ist verpflichtet, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu erfüllen.
Mit der Ausstellung der EG-Konformitätserklärung bestätigt, dass die Maschine nach dem Stand der Technik gebaut ist und die grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllt.
Das Konformitätsbewertungs-Verfahren besteht aus
- Technischer Dokumentation der Maschine mit Verweise auf harmonisierte Normen
- Risikobeurteilung
- Betriebsanleitung mit entsprechenden Sicherheitshinweise
Mit einem durch die SIBE Schweiz zertifizierten CE-Fachmann in Maschinensicherheit verfügt Prodema Engineering über das Knowhow, eine Konformitätsbewertung durchführen zu können.